Sonntag, 5. November 2017

Teschinkasso und Park&Control-angeblicher Parkverstoß(III)

Schreiben an Teschinkasso wegen unberechtigter Forderungen:

 
Dr.Günter Pumm
Ringheide 22f
21149 Hamburg

Teschinkasso Finance GmbH
Postfach 102253
47722 Krefeld

Forderung der Firma  Park&Control PAC GmbH    TFPA 17/7/74668-9
Forderung der Firma Teschinkasso Finance GmbH

                                                                                                                             28.8.2017
 Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann ich sie nicht persönlich anschreiben, da die Unterschrift unter ihrem Schreiben nicht lesbar ist.
Ich hatte bereits gleich nach Eingang des entsprechenden Schreibens der Firma Park&Control schriftlich den Versuch unternommen, die Firma Park&Control  davon zu überzeugen, dass
 ihre Kontrollkräfte in Bad Neuenahr-Ahrweiler wenig sorgfältig gearbeitet haben.
Ich weise auch sie  darauf hin, dass ich einen Toyota Silber nicht besitze. Deshalb wird der Versuch eines Bildbeweises des angeblichen Parkvorgangs vor Gericht  fehlschlagen. Das angegebene Kennzeichen HH-GP 848  gehört jedoch zu einem unserer Fahrzeuge. Dass hier von Kriminellen  mein Kennzeichen missbräuchlich  benutzt wurde, halte ich für nicht ausgeschlossen.
Sie werden sicherlich feststellen können, dass das Kennzeichen zu einem  andersfarbigen Fahrzeug eines anderen Herstellers  gehört. Ich fordere sie auf, diese Klärung umgehend vorzunehmen. Sie hätten dies bereits tun können.
Keines unserer Fahrzeuge war zudem zum angegebenen Zeitpunkt in Bad Neuenahr-Ahrweiler, also auch nicht auf der angegebenen Parkanlage.
Ich habe  den Vorgang der Stadtverwaltung in Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Kenntnis gebracht. Das Problem scheint dort nicht unbekannt zu sein.
Der Fairness halber weise ich sie darauf hin, dass ich Je nach Verlauf des Falles   die zuständigen Aufsichtsstellen informieren und den Fall ins Internet stellen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Pumm





Strafanzeige wegen eines angeblichen Parkverstoßes in Bad Neuenahr-Ahrweiler-Verdacht auf Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung:


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Strafanzeige gegen unbekannt wg. § 22 StVG Kennzeichenmissbrauch       und § 267 StGB Urkundenfälschung


Antragsteller:                  XXXXXXXXXX           


Ort der Gesetzesverstöße/angeblicher Parkverstoß: Bad Neuenahr-Ahrweiler, Parkanlage Bossardstraße 1-3  Netto-Parkplatz



Vorgang und Zusammenhang:
Die  bundesweit agierende, aber umstrittene Firma Park&Control   PAC GmbH, Flughafenstraße 34, 70629 Stuttgart hat mir zum Vorwurf gemacht, ich hätte am 14.5.2017, 12.15. Uhr, auf obiger Parkierungsanlage einen Parkverstoß mit einem Wagen Toyota Silber HH-GP 848 begangen und forderte von mir 36,50 Euro. Ich widersprach der Forderung mit dem Hinweis, ich bzw. meine Familie führe keinen Wagen Toyota Silber, keines unserer beiden Autos wäre am 14.5.2017  in Bad Neuenahr- Ahrweiler gewesen. Die Firma Park&Control überprüfte den Tatbestand offensichtlich nicht und übergab die Sache der Firma Teschinkasso mit Sitz in Krefeld, die eine Forderung von 56,50 Euro erhob. Deren Forderung widersprach ich ebenfalls.
Mir erscheint nun gesichert, vorausgesetzt die Mitarbeiter der Firma Park&Control arbeiten zuverlässig, dass hier ein Parkverstoß mit einem Fahrzeug begangen wurde, das ein Kennzeichenschild führt, das mit meinem KFZ-Kennzeichen identisch ist.
Es könnten also jederzeit weitere Straftaten mit einem Wagen unternommen werden, der meine Kennzeichenangaben führt.
Dem muss mit den verfügbaren Mitteln entgegengetreten werden.
Vorgangsnummer bei Teschinkasso/Park&Control 21350168; RegisterNr. TFPA17/74668-9 Teschinkasso
Park&Control PAC GmbH, Flughafenstraße 34,70629 Stuttgart
Teschinkasso Finance GmbH, Postfach 102253, 47722 Krefeld


Straftatbestände:
$ 22 StVG  Ziffer 1 uns 2 Kennzeichenmissbrauch durch Anbringen eines gefälschten Kennzeichens und durch Fahren mit einem Fahrzeug(Toyota silber) mit gefälschtem Kennzeichen. Ob der „Toyota silber“ unter einem anderen Kennzeichen angemeldet war, ist nicht klar. Der ganz seltene Fall, dass zwei Fahrzeuge unter einem identischen Kennzeichen gemeldet sind, kann wohl ausgeschlossen werden.

§ 267 StGB Abs. 1  Urkundenfälschung.
Ein Kfz-Kennzeichenschild stellt zusammen mit dem Dienststempel der Zulassungsbehörde und dem Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde dar(BGH 11,65;16,94;18,70; 45,197)Parkkontrolleure dürften „Experten“ für KFZ-Kennzeichen sein, die routinemäßig feststellen würden, wenn es sich um ungestempelte oder entstempelte Kennzeichen gehandelt hätte. Die Wahrscheinlichkeit ist außerdem hoch, dass der Stempelaufdruck der nachgemachten Stempelplakette der Kfz-Zulassungsstelle den wesentlichen Formerfordernissen der FZV entspricht. Da der/die Kontrolleur/in keine Unregelmäßigkeiten festgestellt hat, sie/er hätte sie sonst gemeldet, dürfte hier § 267 STGB und nicht nur § 22 StVG greifen.

Ob ein besonders schwerer Fall vorliegen könnte, ist beim jetzigen Kenntnisstand  nicht zu beurteilen. Ein Photo haben weder Park&Control noch Teschinkasso beigelegt. Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein Einzeltäter rein zufällig mein Kennzeichen fälscht, um damit nur einen Parkverstoß zu begehen. Es könnte allerdings auch eine Gruppe von Tätern unterwegs sein ,  die mehrere Wagen mit gefälschten Kennzeichen einsetzen. Das es überregional agierende kriminelle Unternehmen gibt, die derartige Fälle als Form von Mobbing inszenieren könnten, kann nicht ausgeschlossen werden.. Es könnte möglicherweise das Tatbestandsmerkmal „bandenmäßige“ Aktivitäten gemäß § 267 III, Ziffer 1 greifen.
Das Kennzeichen könnte weiterhin missbräuchlich verwendet werden, wenn keine zügige Aufklärung erfolgt.

Zeugen: der Mitarbeiter/in der Firma Park&Control, der/die den Fall dokumentiert hat. Team von Park&Control, Firma Teschinkasso, soweit ihr Unterlagen des Vorgangs vorliegen, Sicherheitskraft der Firma Netto Bad Neuenahr-Ahrweiler

Beweise: Photos des Fahrzeugs, die die Firma Park&Control in jedem Fall fertigt. Diese liegen mir nicht vor.

Hinweis: Bei den Ermittlungen sollte der Sicherheitsangestellte der Firma Netto, so vorhanden, einbezogen werden. Sicherheitsfirmen sind häufig vernetzt. Kontakte in den Hamburger  oder Süderelbe-Raum wären zu überprüfen, Park&Control arbeitet auch in Hamburg.

Hamburg, 3.September 2017

Unterschrift