Dr.Günter Pumm
Ringheide 22f
21149 Hamburg
Teschinkasso Finance GmbH
Postfach 102253
47722 Krefeld
Forderung der Firma Park&Control PAC GmbH TFPA 17/7/74668-9
Forderung der Firma
Teschinkasso Finance GmbH
28.8.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider kann ich sie nicht persönlich anschreiben, da
die Unterschrift unter ihrem Schreiben nicht lesbar ist.
Ich hatte bereits gleich nach Eingang des
entsprechenden Schreibens der Firma Park&Control schriftlich den Versuch
unternommen, die Firma Park&Control davon
zu überzeugen, dass
ihre Kontrollkräfte
in Bad Neuenahr-Ahrweiler wenig sorgfältig gearbeitet haben.
Ich weise auch sie
darauf hin, dass ich einen Toyota Silber nicht besitze. Deshalb wird der
Versuch eines Bildbeweises des angeblichen Parkvorgangs vor Gericht fehlschlagen. Das angegebene Kennzeichen
HH-GP 848 gehört jedoch zu einem unserer
Fahrzeuge. Dass hier von Kriminellen mein
Kennzeichen missbräuchlich benutzt
wurde, halte ich für nicht ausgeschlossen.
Sie werden sicherlich feststellen können, dass das
Kennzeichen zu einem andersfarbigen Fahrzeug
eines anderen Herstellers gehört. Ich
fordere sie auf, diese Klärung umgehend vorzunehmen. Sie hätten dies bereits
tun können.
Keines unserer Fahrzeuge war zudem zum angegebenen
Zeitpunkt in Bad Neuenahr-Ahrweiler, also auch nicht auf der angegebenen
Parkanlage.
Ich habe den
Vorgang der Stadtverwaltung in Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Kenntnis gebracht. Das
Problem scheint dort nicht unbekannt zu sein.
Der Fairness halber weise ich sie darauf hin, dass ich
Je nach Verlauf des Falles die
zuständigen Aufsichtsstellen informieren und den Fall ins Internet stellen
werde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Pumm
Strafanzeige wegen eines angeblichen Parkverstoßes in Bad Neuenahr-Ahrweiler-Verdacht auf Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung:
Strafanzeige gegen
unbekannt wg. § 22 StVG Kennzeichenmissbrauch und § 267 StGB Urkundenfälschung
Antragsteller: XXXXXXXXXX
Ort der
Gesetzesverstöße/angeblicher Parkverstoß: Bad Neuenahr-Ahrweiler,
Parkanlage Bossardstraße 1-3 Netto-Parkplatz
Vorgang und Zusammenhang:
Die bundesweit agierende, aber umstrittene Firma
Park&Control PAC GmbH, Flughafenstraße
34, 70629 Stuttgart hat mir zum Vorwurf gemacht, ich hätte am 14.5.2017, 12.15.
Uhr, auf obiger Parkierungsanlage einen Parkverstoß mit einem Wagen Toyota Silber
HH-GP 848 begangen und forderte von mir 36,50 Euro. Ich widersprach der
Forderung mit dem Hinweis, ich bzw. meine Familie führe keinen Wagen Toyota
Silber, keines unserer beiden Autos wäre am 14.5.2017 in Bad Neuenahr- Ahrweiler gewesen. Die Firma
Park&Control überprüfte den Tatbestand offensichtlich nicht und übergab die
Sache der Firma Teschinkasso mit Sitz in Krefeld, die eine Forderung von 56,50
Euro erhob. Deren Forderung widersprach ich ebenfalls.
Mir
erscheint nun gesichert, vorausgesetzt die Mitarbeiter der Firma
Park&Control arbeiten zuverlässig, dass hier ein Parkverstoß mit einem
Fahrzeug begangen wurde, das ein Kennzeichenschild führt, das mit meinem
KFZ-Kennzeichen identisch ist.
Es
könnten also jederzeit weitere Straftaten mit einem Wagen unternommen werden,
der meine Kennzeichenangaben führt.
Dem
muss mit den verfügbaren Mitteln entgegengetreten werden.
Vorgangsnummer
bei Teschinkasso/Park&Control 21350168; RegisterNr. TFPA17/74668-9
Teschinkasso
Park&Control
PAC GmbH, Flughafenstraße 34,70629 Stuttgart
Teschinkasso
Finance GmbH, Postfach 102253, 47722 Krefeld
Straftatbestände:
$ 22 StVG Ziffer 1 uns 2 Kennzeichenmissbrauch durch
Anbringen eines gefälschten Kennzeichens und durch Fahren mit einem
Fahrzeug(Toyota silber) mit gefälschtem Kennzeichen. Ob der „Toyota silber“
unter einem anderen Kennzeichen angemeldet war, ist nicht klar. Der ganz
seltene Fall, dass zwei Fahrzeuge unter einem identischen Kennzeichen gemeldet
sind, kann wohl ausgeschlossen werden.
§ 267 StGB Abs. 1 Urkundenfälschung.
Ein
Kfz-Kennzeichenschild stellt zusammen mit dem Dienststempel der
Zulassungsbehörde und dem Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde dar(BGH
11,65;16,94;18,70; 45,197)Parkkontrolleure dürften „Experten“ für
KFZ-Kennzeichen sein, die routinemäßig feststellen würden, wenn es sich um
ungestempelte oder entstempelte Kennzeichen gehandelt hätte. Die
Wahrscheinlichkeit ist außerdem hoch, dass der Stempelaufdruck der
nachgemachten Stempelplakette der Kfz-Zulassungsstelle den wesentlichen
Formerfordernissen der FZV entspricht. Da der/die Kontrolleur/in keine
Unregelmäßigkeiten festgestellt hat, sie/er hätte sie sonst gemeldet, dürfte
hier § 267 STGB und nicht nur § 22 StVG greifen.
Ob
ein besonders schwerer Fall vorliegen könnte, ist beim jetzigen Kenntnisstand nicht zu beurteilen. Ein Photo haben weder
Park&Control noch Teschinkasso beigelegt. Es ist eher unwahrscheinlich,
dass ein Einzeltäter rein zufällig mein Kennzeichen fälscht, um damit nur einen
Parkverstoß zu begehen. Es könnte allerdings auch eine Gruppe von Tätern
unterwegs sein , die mehrere Wagen mit
gefälschten Kennzeichen einsetzen. Das es überregional agierende kriminelle
Unternehmen gibt, die derartige Fälle als Form von Mobbing inszenieren könnten,
kann nicht ausgeschlossen werden.. Es könnte möglicherweise das
Tatbestandsmerkmal „bandenmäßige“ Aktivitäten gemäß § 267 III, Ziffer 1
greifen.
Das
Kennzeichen könnte weiterhin missbräuchlich verwendet werden, wenn keine zügige
Aufklärung erfolgt.
Zeugen: der Mitarbeiter/in der Firma
Park&Control, der/die den Fall dokumentiert hat. Team von Park&Control,
Firma Teschinkasso, soweit ihr Unterlagen des Vorgangs vorliegen,
Sicherheitskraft der Firma Netto Bad Neuenahr-Ahrweiler
Beweise: Photos des Fahrzeugs, die die
Firma Park&Control in jedem Fall fertigt. Diese liegen mir nicht vor.
Hinweis: Bei den Ermittlungen sollte
der Sicherheitsangestellte der Firma Netto, so vorhanden, einbezogen werden.
Sicherheitsfirmen sind häufig vernetzt. Kontakte in den Hamburger oder Süderelbe-Raum wären zu überprüfen, Park&Control
arbeitet auch in Hamburg.
Hamburg,
3.September 2017
Unterschrift
Unterschrift