Montag, 6. November 2017

Teschinkasso Finance GmbH und Park&Control PAC GmbH: ein unglaubwürdiges „Versehen“. Erst fordern, dann prüfen!

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 Auf mein Schreiben vom 28.8.2017(Post auf diesem Blog) hin beruft sich Teschinkasso  mit Brief vom 18.9.2017, die Unterschrift ist wieder nicht identifizierbar, ohne nähere Erläuterung auf ein „Versehen“. Liefert aber keinen Beleg.
Auf meine nochmalige Bitte um Zusendung der Dokumentation des Vorgangs, die Park&Control angeblich bei jedem Parkverstoß anfertigt, erhalte ich mit Schreiben vom 12.10.2017 keine Photo-oder sonstigen Belege, sondern eine dürre Erläuterung: Es habe sich um einen Wagen mit dem Kennzeichen HH GP 848 (3) gehandelt. Ich möge dieses „Versehen“ entschuldigen.
Wie glaubwürdig ist diese Einlassung?
Eigentlich wäre es wichtig, Teschinkasso zur Herausgabe der Photos zu zwingen, um zu klären, was wirklich Sache ist. Was meinen sie, ob Staatsanwaltschaft Koblenz und Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler in dieser Sache etwas für den Bürger tun können und wollen?
Zwei  Firmen fordern auf falscher Grundlage und ohne interne  Überprüfung von mir Geld für einen Parkverstoß, der nicht stattgefunden hat.
Dies ist rechts-und sittenwidrig und setzte mich durch das laufende und vermutlich weitergehende Inkassoverfahren unter erheblichen Druck. Als Perspektive konnte von einem Gerichtsprozess ausgegangen werden. Nun gelten Inkassofirmen mit ihren z.T. bekannten Methoden  schon per se gemeinhin als eine Bedrohung für den Bürger.
Zu prüfen wird sein, ob mit diesem Vorgang der Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB erfüllt ist. Eine Klage wäre erforderlich, um meinen Aufwand für die Abwehr dieser  in meinen Augen, belegt durch diesen Vorgang, unseriösen Firmen und ihrer unberechtigten Forderungen erfolgreich geltend machen zu können.
Dies nun dürfte allerdings mit Bordmitteln nur noch schwer und mit unverhältnismäßigem Aufwand zu bewerkstelligen sein.