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Freitag, 18. September 2009

HUK-Coburg: Autobrand- der tabuisierte Versicherungs-Fall

18.September 2009




Eine Hamburger Seniorin aus dem Westen der Stadt hatte ihren VW Golf gerade vor 14 Tagen aus der Vertragswerkstatt geholt.Ohne erkennbaren Grund fing ihr Auto Feuer, als sie den Wagen in Blankenese parken wollte. Sie roch etwas, sah Qualm unter der Fussmatte des Beifahrersitzes stieg geistesgegenwärtig aus und schon brannte ihr Fahrzeug. In kurzer Zeit war das Auto ausgebrannt. Hätte der Sicherheitsgurt geklemmt oder die Frau hätte wegen des Schocks den Gurt nicht öffnen können, wären schwere Verbrennungen die Folge gewesen.

Die Versicherung kommt in diesem Fall für den Schaden auf. Die Zahlung wird nach der Schwacke-Liste geleitstet. Dies trifft gerade Senioren, deren jährliche Kilometer-Leistung in der Regel eher gering ist.

Bei einem 10 Jahre alten Golf, der nur 60 000 Kilometer gelaufen ist, ist ein Schadenssausgleich nach der Schwacke-Liste ein herber Verlust und deshalb nicht vertretbar. Die Zahlung der Versicherung deckt nicht entfernt die Kosten für die Anschaffung eines vergleichbaren Autos. Hier müssen sich die Automobilclubs und die Versicherungen etwas einfallen lassen, was dem Marktwert der Automobile eher gerecht wird.

Auch die Ermittlung der Ursachen liegt im Argen. Es bedarf einer teuren Untersuchung, für deren Kosten niemand aufkommt. Müssten nicht Autowerkstätten, Autohersteller und Automobilclubs dafür sorgen, dass mehr für die Ermittlung der Ursachen getan wird?

HUK- Coburg Hamburg-Versicherung für E-Mobile





In einem anderen Fall ging es um eine 84-jährige Seniorin, die eine Versicherung für ihr E-Mobil bei der HUK abschließen wollte, bei der sie jahrzehntelang ihre KFZ-Versicherung hatte . Die Versicherung zögerte die Sache mit allen Mitteln hinaus. Erst die Einschaltung der BAFIN und dort der höheren Ränge führte zu einem plötzlich sehr schnell möglichen Vertrag.

Man könnte fast meinen, die HUK wartet in solchen Fällen ab, ob sich der Fall nicht durch Krankheit oder Tod von selbst erledigt oder aber die Senioren die Belastung eines ausweichenden, abblockenden Verhaltens der Versicherung nicht durchstehen bzw. eine andere Versicherung bemühen.