Sonntag, 5. November 2017

Teschinkasso und Park&Control(II)

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In meinem Post vom 21.9.2017 auf diesem Blog habe ich einen merkwürdigen Fall von Inkassoforderungen ohne nachgewiesenen Parkverstoß beschrieben. Es ist unklar, wie häufig solche Fälle auftreten. In Rheinland-Pfalz ist der Verbraucherzentrale ein solcher Fall noch nicht bekannt geworden, wohl aber lagen mehrfach Beschwerden gegen die Firma Park&Control vor.
Diese betrafen wohl die Höhe der „Strafgebühren“ oder aber Streitfälle um die Frage der Halterhaftung. In beiden Fällen sind die Ausgänge von Gerichtsverfahren eher nicht vorhersehbar.
Die Hamburger Morgenpost hat schon in 2015 kritisch über Park&Control berichtet.
Ich war zunächst unsicher, wie ich den Forderungen der Inkassofirma begegnen sollte:

1.Übergabe der Inkassoforderung, obwohl für mich erkennbar unberechtigt und, da erfunden, nicht belegbar, an einen Anwalt mit Belastung meiner Rechtsschutzversicherung. Der Anwalt meinte, wenn ein Anwalt schriebe, seien diese Firmen schon etwas vorsichtiger.
2.Alle Forderungen in den Papierkorb wandern lassen und dann die Sache vor Gericht klären.  Das erste Schreiben von Park&Control hatte ich bereits zerrissen. Allerdings hat es Urteile gegeben, in denen Richter wegen fehlender frühzeitiger Stellungnahmen, die das Verfahren hätten abkürzen können, Kostenteilungen ausgesprochen haben.
3. Strafanzeigen wegen falscher Beschuldigung gegen Park&Control und Teschinkasso.  Vielleicht auch  Nötigung. Das StGB eröffnet häufig ungeahnte Möglichkeiten.
4. Strafanzeigen wegen Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung
5. Dokumentation des Falles im Internet
6. Eine integrierte Strategie aus juristischem Vorgehen und  gesellschaftlichen bzw. politischen Aktivitäten.

Letzteres wurde es:

1.Eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung an die Polizeiinspektion Bad Neuenahr –Ahrweiler und die zuständige Staatsanwaltschaft.
2. Ein Schreiben an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler.
3.Ein Schreiben an die zuständige Verbraucherzentrale.
4. Ein Schreiben an den direkt gewählten Bundestagsabgeordneten Metin Hakverdi, der sich als Mitglied des Rechtsausschusses  um das Geschäftsgebahren von Inkassofirmen kümmern sollte. 

Diese Strategie war in ärgerlicher Weise zeitaufwendig. Aber möglicherweise lassen sich die aufgewendeten Arbeitsstunden gegenüber der Inkassofirma geltend machen. Für Fehler muss man schließlich einstehen, wenn man seine Seriösität nicht verspielen will: 7 Arbeitsstunden  eines promovierten Politikwissenschaftlers zu einem Stundensatz von 250 Euro= 1750 Euro.

Es handelte sich um eine falsche Beschuldigung oder soll ich sagen eine Erfindung der  Parkkontrollfirma Park&Control, die gemäß ihrem ersten Schreiben jeden Parkverstoß mit Photos dokumentiert.
Die Firma Park&Control und die Inkassofirma  Teschinkasso habe ich angeschrieben und um die Photodokumentation gebeten.
Die Photos, so es sie überhaupt gibt oder noch gibt, werden in der Antwort gar nicht erwähnt, schon gar nicht mitgeschickt. Teschinkasso redet sich heraus: Bei der Kontrolle sei die vierte Zahl des Kennzeichens einfach übersehen und weggelassen worden. So sei mein Kennzeichen herausgekommen.