In meinem Post vom 21.9.2017 auf diesem Blog habe ich
einen merkwürdigen Fall von Inkassoforderungen ohne nachgewiesenen Parkverstoß
beschrieben. Es ist unklar, wie häufig solche Fälle auftreten. In Rheinland-Pfalz
ist der Verbraucherzentrale ein solcher Fall noch nicht bekannt geworden, wohl
aber lagen mehrfach Beschwerden gegen die Firma Park&Control vor.
Diese betrafen wohl die Höhe der „Strafgebühren“ oder
aber Streitfälle um die Frage der Halterhaftung. In beiden Fällen sind die
Ausgänge von Gerichtsverfahren eher nicht vorhersehbar.
Die Hamburger Morgenpost hat schon in 2015 kritisch über Park&Control berichtet.
Ich war zunächst unsicher, wie ich den Forderungen der
Inkassofirma begegnen sollte:
1.Übergabe der Inkassoforderung, obwohl für mich
erkennbar unberechtigt und, da erfunden, nicht belegbar, an einen Anwalt mit
Belastung meiner Rechtsschutzversicherung. Der Anwalt meinte, wenn ein Anwalt
schriebe, seien diese Firmen schon etwas vorsichtiger.
2.Alle Forderungen in den Papierkorb wandern lassen
und dann die Sache vor Gericht klären.
Das erste Schreiben von Park&Control hatte ich bereits zerrissen.
Allerdings hat es Urteile gegeben, in denen Richter wegen fehlender
frühzeitiger Stellungnahmen, die das Verfahren hätten abkürzen können,
Kostenteilungen ausgesprochen haben.
3. Strafanzeigen wegen falscher Beschuldigung gegen
Park&Control und Teschinkasso.
Vielleicht auch Nötigung. Das
StGB eröffnet häufig ungeahnte Möglichkeiten.
4. Strafanzeigen wegen Kennzeichenmissbrauch und
Urkundenfälschung
5. Dokumentation des Falles im Internet
6. Eine integrierte Strategie aus juristischem
Vorgehen und gesellschaftlichen bzw.
politischen Aktivitäten.
Letzteres wurde es:
1.Eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauch und
Urkundenfälschung an die Polizeiinspektion Bad Neuenahr –Ahrweiler und die
zuständige Staatsanwaltschaft.
2. Ein Schreiben an die Stadtverwaltung Bad
Neuenahr-Ahrweiler.
3.Ein Schreiben an die zuständige Verbraucherzentrale.
4. Ein Schreiben an den direkt gewählten
Bundestagsabgeordneten Metin Hakverdi, der sich als Mitglied des
Rechtsausschusses um das
Geschäftsgebahren von Inkassofirmen kümmern sollte.
Diese Strategie war in ärgerlicher Weise
zeitaufwendig. Aber möglicherweise lassen sich die aufgewendeten Arbeitsstunden
gegenüber der Inkassofirma geltend machen. Für Fehler muss man schließlich
einstehen, wenn man seine Seriösität nicht verspielen will: 7
Arbeitsstunden eines promovierten
Politikwissenschaftlers zu einem Stundensatz von 250 Euro= 1750 Euro.
Es handelte
sich um eine falsche Beschuldigung oder soll ich sagen eine Erfindung der
Parkkontrollfirma Park&Control, die gemäß ihrem ersten Schreiben jeden
Parkverstoß mit Photos dokumentiert.
Die Firma Park&Control und die Inkassofirma
Teschinkasso habe ich angeschrieben und um die Photodokumentation gebeten.
Die Photos, so es sie überhaupt gibt oder noch gibt,
werden in der Antwort gar nicht erwähnt, schon gar nicht mitgeschickt.
Teschinkasso redet sich heraus: Bei der Kontrolle sei die vierte Zahl des
Kennzeichens einfach übersehen und weggelassen worden. So sei mein Kennzeichen
herausgekommen.