Ein Vermieter im südlichsten Hamburger Bezirk Harburg,
gedachte -obwohl bereits Besitzer zweier Immobilien- Kosten zu sparen. Als eine
Regenrinne abgängig war, machte er mit seinem Mieter einen Deal: Sie wickelten
die Sache als Versicherungsschaden der Haftpflichtversicherung eines Verwandten
der osteuropäischen Partnerin des Mieters ab.
Der Dachdecker erneuerte die Dachrinne. Die
Haftpflichtversicherung bezahlte. So die Kostengünstige Lösung.
Der Fehler des Vermieters: Der Mieter war Jurist und
hatte Privatinsolvenz angemeldet. So schrieb er alle auch nur denkbaren Mängel
auf und machte sie als Mietminderung gegenüber dem Vermieter geltend, er
behielt Anteile der Miete ein. Zum Schluss ein schönes Sümmchen.
Der Vermieter war
reingefallen. Er konnte die ausstehende Miete schlecht einklagen,
jedenfalls riskierte er das nicht.
Lehre: Vermieter sollten mit Mietern keine Leichen begraben.