Bei
einem Wasserschaden ist es zu empfehlen, erst eine Leckortungsfirma
einzusetzen, die dann die übrigen Gewerke einsetzt oder die angrenzenden
handwerklichen Arbeiten selbst liefert.
In
diesem Fall hatte eine Installateursfirma die Führung. Es handelt sich um die
Firma B.&H. , die knapp jenseits der A7 an der Cuxhavener Straße, schon auf
Heimfelder bzw. Harburger Gebiet liegt. Der Geschäftsführer ist ein Jan W.,
wohnhaft in Lüneburg.
B.&H.
hatte eine gute Trocknungsfirma eingesetzt. Aber sie stritt sich mit ihr darum,
wer denn die Abschlussfliese“ nach der
Trocknung einsetzt. Ein schlechtes Zeichen.
Und
dann kamen auch die Bolzen:
Die
Firma hat es fertig gebracht, dem Kunden
eine Rechnung zu schicken, die
Posten enthielt, die nicht in erkennbarem Zusammenhang mit dem Wasserschaden
standen, so der von der Hamburger Feuerkasse
eingesetzte und bezahlte „Versicherungsgutachter“.
Die
Rechnung wurde mit einer Zahlungsfrist von einer Woche(!) versehen. Das dürfte
im Handwerk selten sein und ist äußerst unseriös.
Für
nicht mit dem Wasserschaden zusammenhängende Arbeiten stellte die Firma eine
Rechnung, die zur Hälfte nicht erbrachte Leistungen beinhaltete. Dennoch
verweigerte der Geschäftsführer eine Reduzierung des Rechnungsbetrags.
Der
Kunde gewann eine Mitarbeiterin der Rechtsabteilung der Handwerkskammer
dadür, dem Geschäftsführer Jan W. ein Schlichtungsgespräch anzubieten. Der
forsche Geschäftsführer lehnte das glatt ab.
Dieser
Mann verlässt sich darauf, dass die Kunden wegen überschaubarer Beträge keinen
Rechtsstreit führen wollen.
Ich
finde, unser Wirtschaftssenator Frank Horch, gerade weil er dem Handwerk durch
frühere Tätigkeit verbunden ist, sollte durchaus hoffentlich erfolgreiche Japan-Reisen
veranstalten, aber auch seine alte Branche auf den Pfad der Tugend bringen.
Vielleicht reicht es ja schon, wenn er die Handwerkskammer motiviert, für
derartige Geschäftsführer verpflichtende Fortbildungskurse wie für Verkehrssünder durchzuführen und bei häufiger auftretenden Fehlleistungen die „Handwerkslizenz“ entziehen
zu lassen.