Mittwoch, 11. April 2018

Ein Schwarzes Schaf unter den Installateuren in Hamburgs Süden?

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 Bei einem Wasserschaden ist es zu empfehlen, erst eine Leckortungsfirma einzusetzen, die dann die übrigen Gewerke einsetzt oder die angrenzenden handwerklichen Arbeiten selbst liefert.
In diesem Fall hatte eine Installateursfirma die Führung. Es handelt sich um die Firma B.&H. , die knapp jenseits der A7 an der Cuxhavener Straße, schon auf Heimfelder bzw. Harburger Gebiet liegt. Der Geschäftsführer ist ein Jan W., wohnhaft in Lüneburg.
B.&H. hatte eine gute Trocknungsfirma eingesetzt. Aber sie stritt sich mit ihr darum, wer denn die Abschlussfliese“  nach der Trocknung einsetzt. Ein schlechtes Zeichen.
Und dann kamen auch die Bolzen:
Die Firma hat es fertig gebracht, dem Kunden  eine Rechnung  zu schicken, die Posten enthielt, die nicht in erkennbarem Zusammenhang mit dem Wasserschaden standen, so der von der Hamburger Feuerkasse  eingesetzte und bezahlte „Versicherungsgutachter“.
Die Rechnung wurde mit einer Zahlungsfrist von einer Woche(!) versehen. Das dürfte im Handwerk selten sein und ist äußerst unseriös.
Für nicht mit dem Wasserschaden zusammenhängende Arbeiten stellte die Firma eine Rechnung, die zur Hälfte nicht erbrachte Leistungen beinhaltete. Dennoch verweigerte der Geschäftsführer eine Reduzierung des Rechnungsbetrags.
Der Kunde gewann  eine Mitarbeiterin   der Rechtsabteilung der Handwerkskammer dadür, dem Geschäftsführer Jan W. ein Schlichtungsgespräch anzubieten. Der forsche Geschäftsführer lehnte das glatt ab.
Dieser Mann verlässt sich darauf, dass die Kunden wegen überschaubarer Beträge keinen Rechtsstreit führen wollen.
Ich finde, unser Wirtschaftssenator Frank Horch, gerade weil er dem Handwerk durch frühere Tätigkeit verbunden ist, sollte durchaus hoffentlich erfolgreiche Japan-Reisen veranstalten, aber auch seine alte Branche auf den Pfad der Tugend bringen. Vielleicht reicht es ja schon, wenn er die Handwerkskammer motiviert, für derartige Geschäftsführer verpflichtende Fortbildungskurse wie für Verkehrssünder durchzuführen und bei häufiger auftretenden Fehlleistungen die „Handwerkslizenz“ entziehen zu lassen.