Freitag, 25. September 2020

Garagenverwaltung in Corona-Zeiten

Was gibt es Neues in Corona-Zeiten? Wir konnten kaum erwarten, dass sich unsere Verwaltungsspitze etwas so Interessantes einfallen lässt, wie es diesmal der Fall war. Die erste Idee: alle Beschlüsse sollten wegen Corona im Umlaufverfahren gemäß § 23,3 WEG beschlossen werden, um eine Versammlung vermeiden zu können. Es waren dies die Entscheidungen über: Protokoll der letzten Sitzung, Verabschiedung der Jahresabrechnung 2019, Entlastung der Verwaltung, Entlastung des Beirats,, Wahl der Verwaltung, Wahl der Mitglieder des Beirats, Wirtschaftsplan 2020. Die Sache hatte einen Haken: Alle Miteigentümer müssten ausnahmslos zustimmen. Ich verstehe immer noch nicht, ob der Vorstand von einem einstimmigen Beschluss ausgegangen ist bzw. wie er davon ausgehen konnte. In diesem Verfahrensvorschlag war allerdings ein maximaler Druck zur Zustimmung eingebaut. Aber das interessiert ja nur demokratische Sensibelchen. Schon im Normalfall konnte das nur Schiefgehen. Nun hatte der Vorstand die Sache auch noch mit einem Ausgabenbeschluss belastet: 2000 Euro für eine Eiben-Hecke um eine kleine Wiese der Garagenanlage im Frühjahr 2020. Einigen kam der Preis sehr hoch vor. Das Ganze relativ knapp vor einer möglichen Versammlung. Klar, es gab Gegenstimmen. Und dies auch noch sehr ordentlich juristisch untermauert. Nun die zweite geniale Idee: Wir machen eine Versammlung in der Tiefgarage der Anlage. Die Miteigentümer können ein schriftliches Votum abgeben. Der Vorschlag war hinreichend abschreckend. Wenig Vorbereitung für den Vorstand. Aber es waren einige da, andere übertrugen ihre Rechte. Immerhin gab es Mehrheiten. Mindestens ein Miteigentümer hat sich in seinem schriftlichen Votum enthalten oder auch mal nicht für alle Personalvorschläge gestimmt. Sonst hätten wir ein tristes glattes Votum gehabt. Wie das Pech so spielt, waren inzwischen auch noch einige Eiben, eifrige Miteigentümer wollen 31 Exemplare gezählt haben, vertrocknet. Dass da das Vorstandsmitglied aus den Reihenhäusern mitgemacht hat, das sehr engagiert in ihrem Garten arbeitet und gärtnerische Erfahrung hat, war schon enttäuschend. Die Garagenverwaltung hat nun schon sehr lange ihre Arbeit gemacht. Waren das diesmal erste deutliche Schwächezeichen ? Nichts gegen Senioren in Vorständen, sie arbeiten meist sehr engagiert, aber es sollte nun überlegt werden, ob nicht die Senioren und Seniorinnen die Aufgaben an die mittlere Generation übergeben sollten. Juristischer und mehr gärtnerischer Sachverstand wären nicht schlecht. Die Einreden unseres juristisch ausgebildeten Miteigentümers u.a. gegen das Umlaufverfahren und auch gegen die Vorlagen schienen ziemlich durchschlagend. Leider verlässt er unsere Eigentümergemeinschaft für Garagen und Stellplätze.Er bleibt uns aber als Anwalt in der Nähe erhalten.