Montag, 19. Oktober 2009

Allianz Private Krankenversicherung: Versicherungen profitieren von Fehlern



Versicherungen haben gar kein ausgeprägtes Interesse, ihre Kunden mit Verträgen auszustatten, die ihrer Interessenlage entsprechen. Dies scheint ein verbreitetes Handlungsmuster zu sein.

Hier das Beispiel eines Versicherten der Allianz Private Krankenversicherung, der in einem sogenannten „unbetreuten Bezirk“ der Versicherung wohnte.

Der Versicherte hatte einen Versicherungsvertrag mit freier Arztwahl und Einbettzimmer im Krankenhaus für 50 Prozent der Leistungen noch aus Zeiten, als bei den Beamten seines Bundeslandes die Beihilfe die restlichen 50 Prozent bezahlte. Die Veränderung der Beihilfeordnung verschliefen Versicherung und Versicherungsnehmer. Bei Eintreten des Versicherungsfalles bezahlte die Versicherung natürlich nur die fälligen 50 Prozent.

Als der Versicherungsnehmer seinen Vertrag nach Beendigung des Krankenhausaufenthalts aufstocken wollte, musste er nicht nur neuere, schlechtere Tarifgruppen in Kauf nehmen, sondern auch noch einen Leistungsausschluss für den Bereich seines Krankenhausaufenthalts.

Es wird Zeit, dass die Versicherungen angesichts der Kompliziertheit der Versicherungsverträge eine Mitverantwortung für “falsche“ Verträge übernehmen, wenn sie ihre Kunden nicht auf entsprechende Vertragsänderungen hinweisen. Dies muss natürlich besonders für die „unbetreuten Bezirke“ gelten.

Zur Zeit sind Verträge ,die nicht dem Kundeninteresse entsprechen, für die Versicherungen im Versicherungsfall nur günstig.